Erwachsenenbehandlung

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Eine kieferorthopädische Behandlung ist in jedem Lebensalter möglich, wenn die Zähne kariesfrei sind und der Zahnhalteapparat keine Entzündungen aufweist.

Wichtigster Ansatzpunkt für die kieferorthopädische Behandlung im Jugendalter ist die Beeinflussung und Nutzung des körpereigenen Wachstums. Bei einer Behandlung im Erwachsenenalter ist diese Wachstum jedoch nicht mehr vorhanden.

Weil eine Zahnverschiebung ohne Unterstützung des Knochenwachstums mit herkömmlichen herausnehmbaren Geräten kaum kontrolliert durchgeführt werden kann, erfolgt die Behandlung Erwachsener fast ausschließlich mit festsitzenden Spangen.


  
 

Indikationen

Häufigste Indikationen für die kieferorthopädische Behandlung Erwachsener

  • Regulierung von eng oder schief stehenden Zähnen zur Reduzierung des Karies- und Paradontoserisikos
  • Einordnung von Front- oder Seitenzähnen zur Optimierung von Kaufunktion und Aussehen
  • Beseitigung lückiger Zahnstellungen und tiefer Bisse durch Rückführung und Vorbeugung neuer Zahnwanderungen
  • Aufrichtung gekippter Zähne zur Verbesserung der prothetischen Versorgung
  • Behebung fehlerhaften Zusammenbisses der Zahnreihen, um Fehlbelastung einzelner Zähne und schmerzhafte Verspannungen der Kaumuskulatur und Erkrankungen der Kiefergelenke zu vermeiden
  • Vor- und Nachbehandlung bei kieferchirurgischen Eingriffen.

 

Kosten

Seit dem 1. Januar 1993 haben Patienten, die zu Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr vollendet haben, keinen Anspruch mehr auf Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung.

Die einzige Ausnahme bilden Patienten, deren schwere Kieferanomalien eine kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlung erforderlich machen. Im Beratungsgespräch informieren wir Sie gern über speziell auf Sie zugeschnittene Kostenvarianten.





Diagnostik und Ablauf

Jeder Behandlungsplan ist das Ergebnis genauester Diagnostik. Dazu gehören die Untersuchung von Zähnen, Kiefer und Muskulatur sowie die Funktionsdiagnostik, die Kiefermodellanalyse nach Abformung von Zähnen und Kiefer, die Röntgenuntersuchung und die Fotografie des Gesichtes und der Zähne.

Je nach Art der Fehlstellung erfolgt die kieferorthopädische Behandlung durch herausnehmbare Spangen oder festsitzende Spangen (Brackets) und Retentionsgeräte.

Alle Behandlungsapparaturen werden von erfahrenen Fachzahntechnikern für Kieferorthopädie im eigenen Praxislabor gefertigt.

Festsitzende Spangen (Brackets)

Da herausnehmbare Apparaturen bei komplizierten Zahn- oder Kieferfehlstellungen nur eingeschränkte Möglichkeiten der Behandlung bieten, setzt die Kieferorthopädie hier meist festsitzende Spangen ein, sogenannte Brackets.

Durch die zielgerichtetere mechanische Wirkung und das ununterbrochene Tragen ist diese Behandlungsart im Vergleich zur herausnehmbaren Zahnspange die exaktere, planbarere und damit effizientere mit einer kürzeren Behandlungsdauer. Da der Mundinnenraum frei bleibt, wird das Sprechen kaum beeinträchtigt.

Bei der klassischen Form der festsitzenden Spange werden zunächst kleine Metall- oder Keramikblöckchen (Brackets) mit einem speziellen Klebstoff auf die versiegelte Zahnoberfläche geklebt, wo sie bis Behandlungsschluss bleiben. Die korrigierende Wirkung erzielt die feste Spange mittels eines individuell geformten Drahtbogens, der durch die einzelnen Brackets führt und dort mit Ligaturen (Gummiringen oder Drähten) befestigt wird.

Der Drahtbogen ist in Form des idealen Zahnbogens vorgespannt und versucht, in diese Form zurückzugelangen. Mit der dabei ausgeübten Kraft werden die Zähne langsam in die Idealposition geführt. Um nicht zu viel Druck auszuüben, erfolgt die Behandlung in vielen kleinen Schritten. Während der Behandlung wird der Drahtbogen immer wieder angepasst, bis die gewünschte Korrektur erreicht ist.





Kombiniert kieferchirurgisch-kieferorthopädische Therapie


Speziell ausgebildete Kiefer-Gesichtschirurgen können bei angeborenen Fehlbildungen und bei Verletzungen durch Unfälle oder durch Tumoren helfen, die Vorraussetzungen für das Kauen und Sprechen, aber auch einen möglichst guten ästhetischen Gesamteindruck zu schaffen.

Bei Unfällen ist der Weg zum Kiefer- Gesichtschirurgen schon durch den Notarzt programmiert.

Bei angeborenen Fehlbildungen hingegen kommt es darauf an, dass der behandelnde Zahnarzt sie möglichst frühzeitig erkennt und eine weitere Behandlung veranlasst.

Das trifft beispielsweise auf ein ungünstiges Verhältnis des Oberkiefers zum Unterkiefer zu. Steht einer von beiden zu weit vorn, kann das zu Beeinträchtigungen bei der Nahrungsaufnahme und beim Sprechen führen. Außerdem bietet das Gesicht keinen harmonischen Gesamteindruck.

Das Therapiekonzept kann nur Erfolg haben, wenn es von Kieferchirurgen und Kieferorthopäden gemeinsam aufgestellt wird.

Je nach Befund und Alter des Patienten wird man zunächst mit einer kieferorthopädischen Behandlung beginnen. Wenn die gewünschten Ergebnisse erreicht sind, muss der Kieferchirurg in Aktion treten. Er kann dem Patienten durch eine Normalisierung der Kieferrelation zu einem besseren Lebensgefühl verhelfen.